Führerscheinklassen

Unten stehend findest du die Klassen die wir dir im Rahmen deiner Fahrausbildung anbieten können. 

Klasse B / BF17 / B197 / Automatik

Definition Klasse B

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 8 Sitzplätze, außer Führersitz.

Voraussetzung

Mindestalter: 17 bzw. 18 Jahre.

Einschluss der Klasse:
- AM
- L

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Ersterwerb:

12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, T oder L):

6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.

Klasse BE

Definition Klasse BE

Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, aber max. 3500 kg.

Voraussetzung

Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren.

Vorbesitz erforderlich:

Klasse B erforderlich.

Einschluss der Klasse:

Keine

Theoretische Ausbildung:

keine theoretische Ausbildung erforderlich.
Praktische Prüfung erforderlich.

Führerscheinerweiterung B196

Definition B196

Führerscheinerweiterung PKW für alle Krafträder (samt Beiwagen)

Voraussetzung

Mindestalter: 25 Jahre.

Vorbesitz erforderlich:

Mindestens 5 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B.

Einschluss der Klasse:

Keine

Theoretische Ausbildung:

Keine theoretische Prüfung erforderlich.
Keine praktische Prüfung erforderlich.

Klasse A

Definition Klasse A

Alle Krafträder ohne Leistungs- und Gewichtseinschränkung.

Voraussetzung

Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
24 Jahre bei Aufstieg von A1 auf A
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes

Vorbesitz erforderlich:

Kein Vorbesitz erforderlich.

Einschluss der Klasse:

- AM
- A1
- A2

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ersterwerb:

12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, A2, AM, L, T oder B):

6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.

Klasse A1

Definition Klasse A1

Leichtkrafträder mit bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.

Voraussetzung

Mindestalter: 16 Jahre

Vorbesitz erforderlich:

Kein Vorbesitz erforderlich.

Einschluss der Klasse:

- AM

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ersterwerb:

12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse M, S, L oder T):

6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.

Klasse A2

Definition Klasse A2

Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW/48 PS und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kw/kg.

Voraussetzung

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz erforderlich:

Kein Vorbesitz erforderlich.

Einschluss der Klasse:

- A1
- AM

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ersterwerb:

12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, M, S, L, T oder B):

6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.

Klasse AM

Definition Klasse AM

Zweiräder/Zweiräder mit Hilfsmotor, max. 45 km/h, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.

Voraussetzung

Mindestalter: 16 Jahre

Vorbesitz erforderlich:

Kein Vorbesitz erforderlich.

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
12x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.

Prüfbescheinigung Mofa

Definition Prüfbescheinigung Mofa

Max. 25 km/h schnell, einsitzig, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.

Voraussetzung

Mindestalter: 15 Jahre

Vorbesitz erforderlich:

Kein Vorbesitz erforderlich.

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
6x Grundstoff