Führerscheinklassen
Unten stehend findest du die Klassen die wir dir im Rahmen deiner Fahrausbildung anbieten können.
Klasse B / BF17 / B197 / Automatik
Definition Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 8 Sitzplätze, außer Führersitz.
Voraussetzung
Mindestalter: 17 bzw. 18 Jahre.
Einschluss der Klasse:
- AM
- L
Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, T oder L):
6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.
Klasse BE
Definition Klasse BE
Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, aber max. 3500 kg.
Voraussetzung
Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren.
Vorbesitz erforderlich:
Klasse B erforderlich.
Einschluss der Klasse:
Keine
Theoretische Ausbildung:
keine theoretische Ausbildung erforderlich.
Praktische Prüfung erforderlich.
Führerscheinerweiterung B196
Definition B196
Führerscheinerweiterung PKW für alle Krafträder (samt Beiwagen)
Voraussetzung
Mindestalter: 25 Jahre.
Vorbesitz erforderlich:
Mindestens 5 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B.
Einschluss der Klasse:
Keine
Theoretische Ausbildung:
Keine theoretische Prüfung erforderlich.
Keine praktische Prüfung erforderlich.
Klasse A
Definition Klasse A
Alle Krafträder ohne Leistungs- und Gewichtseinschränkung.
Voraussetzung
Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
24 Jahre bei Aufstieg von A1 auf A
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes
Vorbesitz erforderlich:
Kein Vorbesitz erforderlich.
Einschluss der Klasse:
- AM
- A1
- A2
Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, A2, AM, L, T oder B):
6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Klasse A1
Definition Klasse A1
Leichtkrafträder mit bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
Voraussetzung
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz erforderlich:
Kein Vorbesitz erforderlich.
Einschluss der Klasse:
- AM
Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse M, S, L oder T):
6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Klasse A2
Definition Klasse A2
Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW/48 PS und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kw/kg.
Voraussetzung
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz erforderlich:
Kein Vorbesitz erforderlich.
Einschluss der Klasse:
- A1
- AM
Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, M, S, L, T oder B):
6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Klasse AM
Definition Klasse AM
Zweiräder/Zweiräder mit Hilfsmotor, max. 45 km/h, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.
Voraussetzung
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz erforderlich:
Kein Vorbesitz erforderlich.
Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
12x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.
Prüfbescheinigung Mofa
Definition Prüfbescheinigung Mofa
Max. 25 km/h schnell, einsitzig, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.
Voraussetzung
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz erforderlich:
Kein Vorbesitz erforderlich.
Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
6x Grundstoff